Im Rahmen einer Art Roadshow warnt Microsoft landesweit vor gebrauchter Software. Mittelständler sollten sich davon aber nicht verunsichern lassen.
Die Kampagne ist wohldurchdacht, und das gilt sogar für die Zeichensetzung in der Pressemeldung: Microsoft schreibt hier grundsätzlich "gebrauchte" Software, verwendet das böse Wort also nur in Gänsefüßchen, um das damit verbundene Business zu ächten. Doch dabei handelt es sich keineswegs um etwas Verbotenes, und deshalb sollten Mittelständler bei dem Thema gelassen bleiben.
Der Handel mit gebrauchter Software ist legal, Gerichtsurteile, die das grundsätzlich in Frage stellen, gibt es nicht. Unternehmen und Privatleute können benutzte Software genauso kaufen und verkaufen wie ein Auto aus zweiter Hand. Das ergibt sich aus dem sogenannten "Erschöpfungsgrundsatz": Das Zugriffsrecht der Herstellers hat sich erschöpft, sobald er sein Produkt zum ersten Mal innerhalb der EU verkauft hat. Ein Autohersteller kann auch nicht darüber bestimmen, ob und an wen ein Autokäufer das erworbene Fahrzeug irgendwann später weiterveräußert.
Der auf IT-Recht spezialisierte Düsseldorfer Rechtsanwalt Peter Huppertz von der Kanzlei Nörr Stiefenhofer Lutz weist allerdings darauf hin, dass es sich bei Computerprogrammen um urheberrechtlich geschützte Werke handelt und daher bei einem Weiterverkauf die Rechte des jeweiligen Urhebers zu beachten sind.