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GEZ 2007 - Wer was zahlen muss
23.01.2007
Autor: Mike Hartmann
GEZ 2007 - Wer was zahlen muss
Seit dem 1.1.2007 ist sie fällig, die Rundfunkgebühr für „neuartige Empfangsgeräte“. Der ursprünglich gegründete Verein VRGZ wurde wegen interner Querelen aufgelöst und mit einer Software namens GEZFilter will ein Unternehmen die Gebührenpflicht umgehen.

Bereits die alte Fassung des Rundfunkgebühren-Staatsvertrags sorgte immer wieder für kuriose Situationen und Auslegungen zum Nachteil der Gebührenzahler, wie ein Beispiel zeigt, bei dem für ein und dasselbe TV-Gerät sage und schreibe neunmal Rundfunkgebühren fällig sein sollen. Doch mit der neuen Fassung, die seit dem 1.1.2007 durchgesetzt wird, kommt es richtig dicke: sie schließt so genannte „neuartige Rundfunkempfangsgeräte“ mit ein, die in den meisten Fällen kurz, aber nicht ganz korrekt, als „Internet-PCs“ bezeichnet werden. Denn die neue Regelung lässt, dank der schwammigen Formulierung, viel kreativen Spielraum.


 

Immerhin hat man der Tatsache Rechnung getragen, dass derzeit nur ein Teil der Inhalte der öffentlich rechtlichen Sender im Internet zur Verfügung steht und dass diese nicht als Rundfunk (Broadcast) sondern „nur“ auf Abruf zur Verfügung stehen. Dementsprechend verlangt man statt der zunächst geplanten vollen Gebühr von 17,03 Euro „nur“ die Gebühr für Radiogeräte in Höhe von 5,52 Euro.

Welche Folgen sich daraus für Administratoren und kleine Firmen ergeben können, zeigt dieser Beitrag von tecCHANNEL. tecCHANNEL hat dazu die Rechtsanwältin Petra Marwitz interviewt, eine Mitbegründerin der Vereinigung der Rundfunkgebührenzahler und Initiatorin einer Verfassungsbeschwerde gegen das aktuelle Rundfunkgebührensystem. Nach internen Streitigkeiten wurde die VRGZ im November 2006 aufgelöst und der Rechtsanwältin Petra Marwitz das Mandat entzogen. Statt dessen gründete sich der RFGZ (Rundfunkgebührenzahler.Deutschland), der die Verfassungsbeschwerde weiterführen will.


Mit der Software GEZFilter will eine deutsche Firma vor allem Kleinbetriebe von der Rundfunkgebühr für neuartige Rundfunkgeräte befreien. Wie das klappen soll und ob es tatsächlich funktioniert untersuchen wir in einem Kurztest.


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