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Internet: Wer haftet für Hyperlinks?
16.05.2006
Internet: Wer haftet für Hyperlinks?
Die Frage der Verantwortlichkeit und Haftung für das Setzen von Hyperlinks sorgt immer wieder für Diskussionen und Unsicherheit. Rechtsanwältin Dr. Katharina Scheja beantwortet die wichtigsten Fragen.

Nach der aktuellen Online-Studie von ARD und ZDF ist die Anzahl der Internetnutzer im Jahre 2005 in Deutschland weiter angestiegen. Danach sind mittlerweile 37,5 Millionen Erwachsene und damit 57,9 Prozent der Bevölkerung ab 14 Jahre online. Allein gegenüber dem Vorjahr kamen 1,8 Millionen neue Nutzer hinzu. Es wird erwartet, dass bis zum Jahr 2010 70 bis 75 Prozent der Bundesbürger ab 14 Jahre das Internet als Informations- und Kommunikationsmedium nutzen werden.



Mit der wachsenden Bedeutung des Internets hat sich auch das "Hyperlinking" zu einem bedeutenden Instrument der Vernetzung weltweiter Informationen und Daten entwickelt. Die schier unübersehbare Informationsfülle auf der Datenautobahn kann erst durch den Einsatz von Hyperlinks für den Betrachter überschaubar und nutzbar gemacht werden. Dabei darf aber nicht übersehen werden, dass die hohe Praktikabilität von Hyperlinks auch dazu führt, dass rechtswidrige Inhalte im Netz schneller und gezielter aufgerufen werden können.

"Freizeichnung" schützt vor Strafe nicht



Die Frage der Verantwortlichkeit und der Haftung für das Setzen von Hyperlinks hat daher bereits seit den frühen Tagen des Internets für Diskussionen und Unsicherheiten gesorgt.

Vielfach wird verkannt, dass die allgemein üblichen "Freizeichnungsklauseln" nicht vor einer Inanspruchnahme durch Dritte schützen. Was auch immer der Diensteanbieter, Webseiten-Inhaber oder Content-Provider in seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen schreibt: Diese gelten nur im Verhältnis der Vertragsparteien zueinander, nicht aber gegenüber Dritten. Wer also wegen eines rechtswidrigen Links in Anspruch genommen wird, der durch den Vertragspartner gesetzt wurde, mag bei diesem Regress nehmen - gegenüber einem hiervon Betroffenen ist der Webseiten-Inhaber erst einmal rechtlich selbst verantwortlich. Dies kann empfindlich teuer werden, da der Verletzte nicht nur Unterlassung, sondern regelmäßig auch seine Rechtsverfolgungskosten und Schadensersatz verlangen kann. Das Unterfangen, die hierdurch entstandenen Kosten dann beim Vertragspartner zurückzuholen, ist nicht nur mühselig, sondern - etwa im Falle der Insolvenz des Partners - oft auch vergeblich.


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